Fähre ab 1828

III. Kapitel 1828 – 1961

Nach vielen Vorarbeiten, Diskussionen und häufig auch heftigem Streit wird der Fährweg im zweiten Halbjahr 1828 verlegt. Am 20. November 1828 wird darüber Bericht erstattet.

verlegungfaehrweg

An das Königlich Hüttener Amtshaus

Gehorsamst berichtliche Anzeige der Stapelholmer Landvogtei, hinsichtlich der geschehenen Verlegung der Fährstelle zu Bargen.

Erfordert den 17. Nov; erhalten den 18. …. erstattet Süderstapel den 20. Nov. 1828.

siehe dazu Karte über die Fährwege

In dem Bericht heißt es, dass die Verlegung vom Bargener Außendeich in die Südermarsch hinein „nunmehro bewerkstelligt,   auch der Steindamm auf beiden Seiten des Stromes von dem Fährpächter Rahn völlig gut hingelegt und von dem demselben ein neuer, großer und starker Fährprahm nebst zweier neuer Schlepptaue angeschafft und auf dem Strome gelegt sind“.

Der Bericht endet mit dem Hinweis, dass der bisherige „Zeitpächter Johann Jochim Rahn der Ertheilung einer, künftig seinem Hause realiter a…  (beigelegten,cc) Erbpachts-Concession abseiten der hohen Generalpostdirektion baldigst entgegen sehen dürfen“.

Die Wohnung des Fährpächters liegt jetzt „zur Fähre ganz gelegen…., indem er fast nicht von seinem Stuhle in der Stube aufsehen kann, ohne die von jenseits ankommenden sogleich gewahr zu werden und die diesseitigen seinem Hause so nah vorbei müssten, dass sie nur den Arm ausstrecken und ans Fenster klopfen können“.

Wie der neu angeschaffte Fährprahm ausgesehen haben könnte, verdeutlicht eine Zeichnung aus dem Jahre  1840 “ Zeichnung zu einem Fährprahm für eine Eider-Fährstelle“. Hier wird der Unterschied zu dem Vorgängerkahn mit den Kehlbäumen und den ins Boot springenden Pferden sehr deutlich.

faehrprahm1840

Am 13. März 1830 erhält J.J. Rahn von König Friedrích VI. “ eine Concession auf die auschließliche Fährgerechtigkeit zu Bargen, in der Weise, dass solche seinem von ihm bewohnten Hause realiter beigelegt worden“.

Johann Jochim (auch Joachim) Rahn und der schleswig-holsteinische „Aufruhr“ 1848-1850

Wir haben erwähnt, dass J.J. Rahn 1824 die Frau seines verstorbenen Bruders geheiratet hatte.

Aus ihrer ersten Ehe gab es drei männliche Kinder, Asmus Rahn (geb. 12.12.1817), Hans Jochim Rahn (geb. 03.09.1819) und Johann Rahn (geb. 15.01.1822). In der zweiten Ehe gab es weitere Kinder, von denen der am 19.05.1833 geborene Jürgen Rahn für uns von Bedeutung ist.

Zu Danebrogsmann (1838)  und die Ursache für die Verleihung (Rettung eines Kaufmanns aus Braunschweig) siehe Chronik – Bargen/Erfde. Bei den dort erwähnten Hans Holm Eggers vielleicht RIN 584 (01.02.1784 – 25.07.1864 Schiffer in Bargen, stammt aus Tielen).

Zur schleswig-holsteinischen Erhebung siehe die einschlägige Literatur, z.B. Brandt, Hansen usw.

Am 03. April 1849 Kündigung des Waffenstillstandes;  daraufhin aus vielen Orten Resolutionen mit drei Forderungen an die „Hohe konstituierende Landesversammlung Schleswig-Holsteins“.

Am 17. Mai 1849 beschließen auch die Bargener eine Resolution (erhalten im LAS in einer Abschrift). Es unterschreiben als erster der damalige Lehrer in Bargen, Sönnichsen, es folgt an 2. Stelle J. Rahn, danach weitere 26 Personen aus Bargen (darunter neben J. Rahn  ein Hans Rahn, Hinrich Rahn, P (eter) Rahn und noch J (ürgen) Rahn ). Entscheidend ist, dass J.J. Rahn an 2. Stelle unterschreibt – vor allen anderen „hochgestellten“ Personen in Bargen wie z.B. den Stavenern.

( Einschub: Die anderen Rahns sind wohl wesentlich Kinder von Peter Rahn (geb. 01.11.1756 in Meggerkoog), der zweitälteste Sohn von Jürgen Rahn, der erste Rahn-Fährmann in Bargen. Begründet eine Schiffer-Familie in Bargen.)

unterschriften1849

Unterschriften unter die Resolution

Mit der Beschießung und dem vergeblichen Versuch der Erstürmung Friedrichstadts vom 29.09. – 04.10.1850 fand der erste Krieg um Schleswig-Holstein seinen  unrühmlichen Abschluss. Auch Bargen war an dieser Kampfhandlung unmittelbar beteiligt.

Pontonbrücke über die Eider bei Bargen 1850

pontonbruecke

Diese Zeichnung stammt aus dem Jahre 1850 (Maßstab etwa 1:1000). Sie zeigt die Fähre bei Bargen und eine Schiffsbrücke, die von Pionieren aus Delve erbaut wurde. Die Brücke ist im Zusammenhang mit dem Versuch der schleswig-holsteinischen Truppen, Friedrichsstadt von den Dänen zurück zu erobern, zu sehen.

Hier einige Auszüge aus dem Buch: Operationen der Schleswig-Holsteinischen Truppen in der Landschaft Stapelholm und der Sturm auf Friedrichstadt. Kiel 1852

S. 12 “ Zur Sicherstellung der Communication mit Holstein, dem südlichen Eiderufer, mußten daher bei Bargen eine Schiffbrücke für die Truppen der Meggerdorfer-Erfder Stellung und Fähren bei Süderstapel für die Truppen des Eilandes von Norderstapel dienen.“

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Bei einem Recognoscierungs-Ritt brachte ich in Erfahrung, daß in Delve ein Commando von Pionieren mit zwei Offizieren sich aufhalten, um eine Schiffbrücke  über die Eider zuschlagen…. Im vorliegenden Falle ist … die Einrichtung einer Schiffbrücke sowohl bei Bargen als bei Süderstapel notwendig.“

Erfde, den 22. Sept. 1850

v. Gagern, Oberstleutnant und Brigade-Commandeur

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„… Das Magazin für sämtliche Truppentheile ist in Delve; das 4te Infanterie-Bataillon hat dahin sowie nach Bargen zur Bewachung der Schiffbrücke sogleich Commando`s zu entsenden.“

Rendsburg, 25. Sept. 1850

v. Willisen, kommandierender General

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Nachdem der Sturm auf Friedrichsstadt gescheitert war:

„… Die Brücke Bargen bleibt liegen und ist im schlimmsten Falle Ihr Rückzug…“

  1. Okt. 1850, v. Willisen

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Seit dem 01.02.1852 waren beide Herzogtümer wieder in dänischem Besitz. Es wurden die bekannten Zwangsmittel angewendet; zahlreiche Beamte und Geistliche, die politisch missliebig waren, wurden entlassen und durch einheimische Dänenfreunde ersetzt.

Dies musste auch J.J. Rahn in seiner Funktion als Fährpächter treffen; er war bestrebt,  die Fährpacht in seiner Familie zu halten.  Durch seine Beteiligung am „Aufruhr“ – allein schon durch die Rückgabe des Danebrogsordens – war seine Situation unhaltbar geworden.

Diese Situation spiegelt sich in der Aktenlage wieder.

Am 20. September 1852 schreibt das „Hüttener Amtshaus von Gottorf“ nach Kopenhagen; es geht dabei um das politische Verhalten der Pächter unserer Fähren in Bargen und Süderstapel :“… Was dagegen den Fährpächter Rahn zu Bargen betrifft, so hat derselbe allerdings einen thätigen Anteil am Aufruhr gehabt und seine feindselige Gesinnung vollkommen an den Tag gelegt. Es wird aber bemerkt, dass derselbe seine Stelle verkauft und jetzt um Übertragung derselben an den Käufer nachgesucht hat“.

Was war geschehen? Am 10. August 1852  überträgt (bzw. verkauft auch das Haus)  Johann Jochim Rahn die auf seinem Hause liegende Fährgerechtigkeit an seinen Stiefsohn Hans Jochim Rahn, weil er wohl befürchtet, dass die Fährgerechtigkeit ihm entzogen wird. Am 02. Juli 1855 schließt Hans Jochim Rahn mit seinem Stiefbruder Jürgen Rahn einen Kaufkontrakt. Daraufhin sucht dieser bei der Stapelholmer Landvogtei um Bestätigung des seinem Hause realiter beigelegten Fährgerechtigkeit nach. (Einschub: Der älteste Stiefsohn Asmus Rahn verzichtet auf sein Erbe; er geht nach Wolde ).

In einem Schreiben vom Oktober 1855 wird wegen des politischen Verhaltens sowohl von Johann Jochim Rahn als auch von Hans Jochim Rahn empfohlen, „dass unter diesen Umständen eine vorgängige Konfirmation der bewegten (?) Fährgerechtigkeit auf die vorgenannten Johann Jochim Rahn und Hans Jochim Rahn nicht von mir empfohlen werden kann „.

In einer anderen Akte steht es noch genauer – aus der Sicht von Jürgen Rahn:

„Im Jahre 1852 hat mein Vater die Kathenstelle sowie die Fährgerechtigkeit an meinen Halbbruder Hans Jochim Rahn verkauft und übertragen, indem mein älterer Halbbruder Asmus Rahn zu Wohlde auf das ihm zustehende Näherrecht an der überlassenen Stelle verzichtet“.

„Mein Halbbruder Hans J. Rahn hat nun in Gemäßigkeit des unterm 2.Juli 1855 errichteten Contrakts die Kathenstelle und die ihm damit realiter verbundene Fähre auf mich (gemeint ist Jürgen Rahn), wieder verkauft und übertragen…“.

„Der Landeschreiber meldet: 1. Daß Johann Jochim Rahn an dem Aufruhr durch Einsendung des ihm verliehenen Ehrenzeichens der Dannebrogsmänner…. in hervorragender Weise sich beteiligt hat. 2. dass Hans Jochim Rahn abgesehen davon, dass derselbe sich gleichfalls an dem Aufruhr betheiligt hat, jetzt nach Amerika ausgewandert ist.“

Jürgen Rahn: am 16. September 1855  in 74/84 „Die Bargener Fähre, welche schon mein Urgroßvater besessen, ist früher in Zeitpacht gewesen. Diese Fähre ist jetzt von Sohn auf Sohn gegangen….“

Also: Die beiden ( Johann Jochim Rahn und Hans Jochim Rahn)  haben Haus und die damit verbundene Fährgerechtigkeit  nicht freiwillig abgegeben. Sie waren dazu gezwungen, der Jürgen war der einzige, der nicht am Aufruhr beteiligt war. An den haben sie letzten Endes alles übertragen, damit die Fähre in der Familie blieb. Natürlich blieb Johann Jochim inoffiziell der Fährpachter.

Bei der Volkszählung 1860 wird dies aus den Unterlagen ersichtlich. Johann Jochim Rahn bezeichnet sich als sogar offiziell als Landwirt und Fährpächter. Sein Sohn ist der Fährmann.

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 Johann Jochim Rahn stirbt am 04. April 1875. Sein Grabstein befindet sich auf dem alten Friedhof an der Kirche mit einer Besonderheit: Als Geburtsdatum ist eingetragen 10.1.1789. Dieses Datum ist falsch, es muss heißen 10.1.1798. (Ein typischer Zahlendreher).

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Sein Stiefsohn Hans Jochim Rahn wandert, wie oben von seinem Halbbruder geschildert, nach Amerika aus.

(Nachkommen von Hans Jochim Rahn klären: 1886 heiratet eine im August 1857/1858 geb. Catharina (Christina) Rahn einen Claus Dühr (geb. 30.09.1862) – er stammt väterlicherseits aus Tielen. Ist C. Rahn vielleicht eine Tochter von Hans Jochim Rahn?).

Nach unseren Unterlagen (unvollständig): Jürgen Rahn (1833 geb.) ist der vorletzte Rahn-Fährmann. ( Danach noch ein Johann Joachim Rahn – s. Chronik S.541. Johann Rahn tritt 1888 in die Gilde ein.). Er hat eine Tochter Engel – sie heiratet den Stavener Hans Volkers aus Scheppern. Sie stirbt am 26.07. 1944.

1902 kauft Hinrich Hinrichs die Fähre (und Haus) für 20.000 Goldmark von der Familie Rahn.  Hinrich Hinrichs (geb. 16.06.1878)  ist der jüngste Sohn des Staveners (Stave1) Hinrich Hinrichs ( 25.07. 1844 – 20.02.1878).

Am 28.07.1904 schreibt der Königliche Wasserbauinspektor an den Fährpächter Hinrichs, dass der Fährbetrieb auch nachts aufrecht zu erhalten ist. Zur Not solle er einen zweiten Fährknecht einstellen!

 

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